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SPL gemäß §34 SGB VIII

 

In Ergänzung und Erweiterung seines Angebots bietet das Kinderhaus St. Michael die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen so genannter Sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften (§34 SGB VIII) an. Hierbei nutzt das Kinderhaus St. Michael als dezentraler Anbieter von Regelwohngruppen und Tagesgruppen sein fachliches und organisatorisches Betreuungsnetzwerk, um Kindern und Jugendlichen im Falle einer Fremdunterbringung den notwendigen unterstützenden und verlässlichen Rahmen zu geben.

Neben der Stadtteilorientierung und der Möglichkeit der Beheimatung von jungen Menschen kann in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft wesentlich individueller auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der dort lebenden Kinder bzw. Jugendlichen eingegangen werden, da pro Stelle nur maximal zwei Kinder / Jugendliche untergebracht werden. Aus diesem Grunde eignet sich die Betreuung und Erziehung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft für Kinder und Jugendliche, die neben der notwendigen Fremdunterbringung nahe, emotionale Situationen und Strukturen zur Nachreifung benötigen und deren Sozialisation einer engen pädagogischen Begleitung bedarf.

 

Ansprechpartner:
Reiner Massow, Einrichtungsleiter ·  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ·  Telefon: (0202) 75 94 1-0